Konzept für Trainingsraum und pädagogische Insel der XXX-Schule
Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung eines möglichen Konzepts für die Implementierung eines Trainingsraumes mit ergänzender pädagogischer Insel (Sekundarstufe 1) an einer Grund- und Gemeinschaftsschule.
Konzept für Trainingsraum und pädagogische Insel der XXX-Schule
1. Die XXX-Schule
Die XXX-Schule ist eine inklusiv ausgerichtete Grund- und Gemeinschaftsschule in Y mit zurzeit ca. xxx Schüler:innen. Als Lebens- und Bildungsort inmitten eines auch von sozialen Problemlagen gekennzeichneten Stadtteils sind die Schülerinnen und Schüler häufig mit unterschiedlichen familiären oder persönlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Die XXX-Schule versteht sich als ein Ort der ganzheitlichen Bildung, an dem die Vermittlung von Sachwissen den gleichen Stellenwert einnimmt, wie die Vermittlung wesentlicher Lebenskompetenzen wie etwa der Fähigkeit zu einem gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Handeln.
Das Leitbild der Schule sowie der Slogan „ABCD“ verweisen auf die Bedeutung von Partizipation, einem wertbasierten Miteinander und der gemeinsamen Identifikation mit der Schule und ihren engagierten Partnern. Die Schule kooperiert … Beschreibung des Kooperationspartners für die Schulkinderbetreuung.
Die XXX-Schule verfügt über sonderpädagogische Angebote wie …. Beschreibung der sonderpädagogischen Angebote.
2. Leitbild und Motivation der Schule
Soziale und personale Kompetenzen bilden den Kern des Leitbildes und stellen die Eckpunkte des täglichen Miteinanders dar. Sie prägen das schulische Leben im Unterricht, in den Kursen und AGs, auf dem Schulhof, in der Mensa oder den Angeboten in den Räumlichkeiten des Schulkinderbetreuung. Sie wirken sich aber auch auf das schulische Umfeld aus und beeinflussen das Leben in den Familien, in den Vereinen oder auf dem Bolzplatz.
Im Leitbild steht die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen im Vordergrund, die die Schülerinnen und Schüler nicht nur auf ihr zukünftiges Berufs- und Gesellschaftsleben vorbereiten, sondern ihnen auch dabei helfen, wertvolle Ressourcen für das alltägliche Erleben und Handeln zu nutzen.
Zu den Schwerpunkten des Leitbildes der XXX-Schule zählen eine demokratische Schulkultur, ein von gegenseitigem Respekt bestimmtes Miteinander sowie
die Befähigung zu selbstbestimmtem und eigenverantwortlichem Handeln. Gerechtigkeit in der Teilhabe an Bildungschancen kann jedoch nur durch die individuelle Bereitschaft zur Mitwirkung am Erhalt der institutionellen Strukturen der Schule erfolgen: Alle Beteiligten müssen durch eine respekt- und verantwortungsvolle Haltung den Rahmen für erfolgreiche Bildungsprozesse gestalten. Störungen im Unterricht gefährden diese Ziele, indem sie Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten im Hinblick auf Bildungs- und Entwicklungschancen forcieren, wertvolle Gestaltungsressourcen binden oder ein Klima des gegenseitigen Misstrauens schaffen. Gleichwohl gehören Unterrichtsstörungen auch in der XXX-Schule zum Alltag.
Die Trainingsraum-Methode kann aktiv dazu beitragen, jeder Schülerin und jedem Schüler die gleiche Bildungsteilhabe zu gewährleisten. Sie fördert die Entwicklung persönlicher Kompetenzen im sozialen Miteinander, wobei die Fokussierung auf Eigenverantwortlichkeit und Selbstreflexionsfähigkeit die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, ein grundlegendes Verständnis für demokratische Strukturen zu entwickeln. Insbesondere die Grundidee von Eigenverantwortlichkeit verweist auf die Bedeutung der Selbstorganisation von Lernenden, die aktiv über Verlauf und Erfolg ihrer Bildungsprozesse bestimmen: „Beide, Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler müssen Abschied nehmen von der Meinung, sie könnten den anderen mit Druck verändern. Druck erzeugt Gegendruck.“ (Bründel / Simon 2013, S. 44)
Ebenso trägt sie zu einer gerechten Verteilung der Ressourcen Zuwendung und Aufmerksamkeit durch das pädagogische Personal bei, indem lernbereite Kinder und Jugendliche nicht mehr in ihren Rechten beschnitten werden und Unterrichtsstörungen nicht mehr das Klassengeschehen dominieren. Nicht zuletzt sehen wir ganz im Sinne des Slogans „ABCD“ in der Trainingsraum-Methode die Chance, dass alle am Schulgeschehen Beteiligten in der Schulkultur einen gemeinsamen Identifikationspunkt finden, den sie in einer kreativen und proaktiven Weise mitgestalten.
Um Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnislagen gerecht werden zu können, wird der Trainingsraum durch eine pädagogische Insel ergänzt, in der eine temporäre Beschulung außerhalb des Klassenverbandes stattfinden oder Auszeiten ermöglicht werden können. Dies geschieht auch in Hinblick auf Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres psychosozialen Entwicklungsstandes grundsätzliche Schwierigkeiten in der Regeleinhaltung haben und daher eine besondere Arbeits- und Lernumgebung benötigen.
Insgesamt beruht die Motivation zur Einführung der Trainingsraum-Methode sowie der ergänzenden pädagogischen Insel im Wesentlichen auf den Punkten 2 bis 6 des Leitbildes (Hervorhebung der relevanten Begriffe):
1. Wir sind eine inklusive Grund- und Gemeinschaftsschule in XXX mit einer lebendigen Schülerschaft, einem engagierten Kollegium und einem Netzwerk von Unterstützern.
2. Wir fördern einen respektvollen Umgang basierend auf demokratischen Grundwerten. Dabei stehen Wertschätzung, Achtsamkeit, Eigenverantwortlichkeit, Toleranz und Lebensfreude im Vordergrund.
3. Wir befähigen unsere Schülerinnen und zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Leben. Wir unterstützen sie durch fachliche und pädagogische Kompetenzen, den für sie bestmöglichen Abschluss zu erwerben.
4. Wir möchten ein entspanntes Lernklima schaffen, damit sich Schülerinnen und Schüler ihrer Begabung und Individualität entsprechend entwickeln und Vertrauen in das eigene Tun haben können.
5. Wir wollen verantwortungsbewusstes Handeln stärken, indem wir die Schülerinnen und Schüler in das Schulleben einbinden.
6. Wir wollen eine Schule sein, die gemeinsam Absprachen trifft und diese einhält. Dabei legen wir Wert auf kollegialen Austausch aller Mitarbeiter.
3. Ziele
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie die pädagogischen Ziele der Schule ergeben sich allgemein aus dem Schulgesetz des Landes XY sowie dem Orientierungsrahmen Schulqualität XY.
Mit der Einführung der Trainingsraum-Methode und ihrer Ergänzung durch die pädagogische Insel wird das primäre Ziel der Verbesserung der Unterrichtsqualität sowie des Lernklimas verfolgt. Lernbereite Schülerinnen und Schüler können in einem angenehmen und von hoher Qualität gekennzeichneten Unterrichtsklima bessere Bildungserfolge erzielen. Dies führt zu einer Zunahme an Bildungsgerechtigkeit, da allen Schülerinnen und Schülern ein gleicher und ungestörter Zugang zu Lerninhalten ermöglicht wird und Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufmerksamkeit und Zuwendung allen Schülerinnen und Schülern in gleicher Weise zuteilwerden lassen können. Mit der pädagogischen Insel kann ergänzend auf besondere Problem- und Bedürfnislagen eingegangen werden, so dass eine weite Bandbreite an pädagogischen Instrumenten besteht, die den vielfältigen Lebenslagen, Fähigkeiten und Ressourcen der Schülerschaft gerecht wird. Auch erfolgt eine weitgehende Entlastung der Schulleitung von der Aufgabe der Konfliktlösung bei Disziplinproblemen.
Gleichzeitig erfolgt eine gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Störverhalten durch eine Erhöhung ihrer Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschafts- fähigkeit. Durch Unterstützung der Entwicklung ihrer Fähigkeit zur Selbstreflexion können wichtige personale und soziale Kompetenzen ausgebildet werden. Dies geschieht schwerpunktmäßig außerhalb des Unterrichtsgeschehens im Trainingsraum, wobei eine dauerhafte Reintegration in den Unterricht angestrebt wird. Daher ist die Trainingsraum- Methode kein Instrument der Sanktionierung, vielmehr unterstützt sie durch eindeutige Regeln, Konsequenzen und Abläufe die Persönlichkeitsentwicklung sowie den Aufbau sozialer Schlüsselkompetenzen.
Zu den weiterführenden Zielen zählen die Förderung des Schulklimas durch ein respektvolles und verantwortliches Miteinander innerhalb der Schulgemeinschaft sowie die Pflege einer Schulkultur, die von hohem Gemeinsinn, gegenseitigem Respekt und einem demokratischen Grundverständnis geprägt ist. Durch die Einbettung der XXX-Schule in den Sozialraum XY erwarten wir auch positive Effekte auf außerschulische Bereiche.
4. Die Trainingsraum-Methode nach Bründel / Simon und ihr Procedere
Die XXX-Schule orientiert sich in der Ausgestaltung und Implementierung des Trainingsraumkonzeptes an der Methode nach Bründel und Simon (Bründel / Simon, 2013), die als erfolgreiche Variante der Konfliktbewältigung und Qualitätssicherung angesehen werden darf. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe 1). Der Trainingsraum wird durch eine pädagogische Insel ergänzt, die sich an Schülerinnen und Schüler richtet, für die der Trainingsraumbesuch aufgrund ihrer individuellen Bedürfnislage als weniger zielführend angesehen werden kann.
4.1. Rechte und Pflichten
Im Zentrum stehen die Rechte und Pflichten aller am Unterrichtsgeschehen Beteiligter; diese Rechte und Pflichten sind zwischen ihnen ungefähr gleich verteilt (ebd., S. 48f.):
- Jeder Lehrer und jede Lehrerin hat das Recht, ungestört zu unterrichten und die Pflicht, für einen ,guten‘ Unterricht zu sorgen.
- Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht, guten Unterricht zu bekommen und die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.
- Alle müssen die Rechte der anderen akzeptieren und ihre Pflichten erfüllen.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Perspektiven:
Aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer beispielsweise:
- Ich habe die Chance auf einen weitgehend störungsfreien und qualitativ hochwertigen Unterricht.
- Ich nehme wahr, dass du störst.
- Ich mache dir die Regelverletzung kurz bewusst, zeitraubende Diskussionen entfallen.
- Ich weise dich auf die Folgen deines Tuns hin und lasse dich entscheiden.
- Ich begleite dich auf deinem Veränderungsweg.
- Ich bin als Sender von Informationen nur für das Gesendete verantwortlich, nicht für das, was die Empfänger daraus machen.
Aus Sicht der Schülerinnen und Schüler beispielsweise:
- Ich verhalte mich störend, werde aber nicht abgelehnt.
- Ich habe gegen eine Regel verstoßen und andere in der Wahrnehmung ihrer Rechte beeinträchtigt.
- Ich kann die Konsequenzen überdenken und mich entscheiden.
- Ich trage die Verantwortung.
- Es gibt mich und andere. Wir haben dieselben Rechte und Pflichten.
- Ich werde unterstützt und denke darüber nach, was ich verändern kann.
4.2. Klassenregeln
Zur Konkretisierung der grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Kollegium Klassenregeln erarbeitet, die der Orientierung im Unterrichtsgeschehen dienen. Über die Regeln sollte ein tragfähiger Konsens bestehen. Die Formulierung der Regeln erfolgt in einer verständlichen und schülergerechten Weise. Klassenregeln sowie eine Übersicht über die grundlegenden Rechte und Pflichten werden in den Klassenräumen gut sichtbar als laminierte Plakate (gestaltet im Corporate Design) ausgehängt. Eltern und Schülervertretung werden in einer geeigneten Weise informiert und einbezogen.
4.3. Der Frageprozess
Auf Regelverletzungen reagieren Lehrerinnen und Lehrer mit einem ritualisierten Frageprozess. Der Tonfall sollte ruhig, respektvoll und ohne unterschwellige Vorwürfe oder Drohungen sein:
– „Was tust du gerade?“: Bewusstmachung, dass durch die Unterrichtsstörung oder Regelverletzung die Aufmerksamkeit der Lehrerin oder des Lehrers und der anderen Schülerinnen und Schüler auf die Störungsquelle gelenkt wird.
– „Gegen welche Regeln verstößt du“?: Bewusstmachung des Regelverstoßes und der Art und des Ausmaßes der Störung.
– „Wie entscheidest du dich?“: Aktivierung der Eigenverantwortlichkeit durch antizipatorisches Denken. Die Schülerin oder der Schüler hat die Wahl, im Trainingsraum über das Störverhalten nachzudenken und Handlungsalternativen zu formulieren oder das Störverhalten einzustellen und im Klassenraum zu bleiben.
– „Du weißt, wenn du wieder störst, gehst du in den Trainingsraum.“: Eine Erinnerung daran, dass bei der zweiten Störung die vorangehenden Fragen nicht mehr gestellt werden und ein der Trainingsraum besucht werden muss, weil durch die Handlung bereits eine Entscheidung getroffen wurde.
Der Frageprozess fordert die Schülerin oder den Schüler auf, sich das eigene Störverhalten bzw. die Regelverletzung bewusst zu machen und sich eigenverantwortlich für eine Handlungsalternative zu entscheiden. Fällt die Entscheidung für den Verbleib im Klassenverband aus, wird eine erneute Regelverletzung als bewusste Entscheidung für den Gang in den Trainingsraum gewertet.
In diesem Falle erhält der Schüler oder die Schülerin einen Laufzettel (mit Angaben zur Art der Störung etc.) durch die Klassenlehrkraft und wird in den Trainingsraum geschickt. Es liegt im Ermessen der Lehrkraft, die Schülerin oder den Schüler in den Trainingsraum zu schicken oder sie/von durch eine pädagogische Kraft des Trainingsraumes nach telefonischer Information dorthin begleiten zu lassen.
4.4 Im Trainingsraum
Die Konfliktbearbeitung im Trainingsraum ist eine Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der Selbstreflexion durch das pädagogische Trainingsraumpersonal, die zentralen Ansatzpunkte dabei sind die Fähigkeit zu Selbstwahrnehmung und Selbstaufmerksamkeit. Dies soll in einer entspannten, respektvollen und kooperativen Atmosphäre geschehen, in der die / der betreffende Schüler.in Raum, Gelegenheit und Zeit für Introspektion und die Entwicklung neuer Handlungsalternativen erhält. Hilfreich ist dabei eine positive Gefühlshaltung zu den neuen Handlungsalternativen, um eine gelingende Handlungssteuerung zu erreichen.
Im Trainingsraum führen Trainingsraumpädagoge:in und Schüler:in ein kooperatives Gespräch, das die Möglichkeit einer Verhaltensänderung zum Ziel hat. Zu diesem Hilfeplan- / und Reflexionsgespräch zählen die folgenden Schritte:
- Die Schülerin oder der Schüler geht in den Trainingsraum oder wird ggf. dorthin begleitet, klopft an und tritt ein.
- Die Schülerin oder der Schüler wird freundlich begrüßt.
- Die Schülerin oder der Schüler übergibt den Laufzettel und nimmt Platz.
- Nachdem die Schülerin oder der Schüler seine Gesprächsbereitschaft signalisiert hat, schildert er oder sie die Störungssituation.
- Die Schülerin oder der Schüler benennt die verletzte Regel.
- Im Fokus befindet sich ausschließlich das Verhalten des betreffenden Jugendlichen.
- Im kooperativen Dialog werden Absichten, Motive und Hintergründe erforscht;
Ausflüchte werden dabei nicht zugelassen. - Die Schülerin oder der Schüler sammelt Ideen für ein alternatives Verhalten.
- Die Schülerin oder der Schüler entscheidet sich für ein alternatives Verhalten und
erstellt zusammen mit der pädagogischen Kraft im Trainingsraum einen schriftlichen Hilfeplan (mit Angaben zum Anlass des Trainingsraumbesuches und der Verhaltensalternative.)
Das Trainingsraumgespräch endet mit der Erstellung eines schriftlichen Planes durch die Schülerinnen und Schüler, der „kleinschrittige, beobachtbare, messbare und kontrollierbare“ (ebd. S. 80) Verhaltensänderungen beinhaltet. Nach Erstellung des Planes erfolgt die Rückkehr in den Unterricht. Der Plan wird der Klassenlehrkraft zur Besprechung vorgelegt, wobei diese signalisiert, den Schüler oder die Schülerin in der Umsetzung der Verhaltensänderung zu unterstützen. Anlass, Verlauf und Dauer des Trainingsraumbesuches werden dort dokumentiert.
Bei Regelverletzungen innerhalb Trainingsraumes kommt derselbe Frageprozess zur Anwendung, wie im Klassenraum. Die Konsequenz einer Entscheidung gegen die Mitarbeit im Trainingsraum ist der sofortige Ausschluss vom Unterricht und ein Elterngespräch am darauffolgenden Tag.
4.5. Elterngespräche und weiterführende Ordnungsmaßnahmen
Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler den Besuch des Trainingsraumes, die Mitarbeit im Trainingsraum oder muss den Trainingsraum auffällig häufig besuchen, erfolgt ein Elterngespräch. Die Schülerin oder der Schüler kann bis zu diesem Termin vom Unterricht suspendiert werden, sofern regelverletzendes Verhalten nicht unmittelbar korrigiert wird.
Das Elterngespräch stellt keine Sanktionsmaßnahme dar, sondern dient der Formulierung und dem gemeinsamen Beschluss von Hilfsangeboten; geführt wird es von der Klassenlehrkraft oder ggf. einer Fachlehrkraft. Bei Bedarf können weitere Funktionsträger:innen (z.B. Beratungslehrer:innen, Streitschlichter:innen oder Sonderpädagog:innen) in das Gespräch einbezogen werden. Darüber hinaus können die Elterngespräche der Unterstützung der familiären Systeme dienen, so z.B. bei der Herstellung einer förderlichen Alltagskultur oder Freizeitgestaltung.
Bei wiederholter Verweigerungshaltung (s.o.) können Ordnungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des § 222 XX Schulgesetz angewendet werden. Bei den ersten drei Trainingsraumbesuchen stehen pädagogische Maßnahmen im Vordergrund, die der Entwicklung sozialer und personaler Kompetenzen sowie des Lern- und Leistungswillens dienen. Bei weiteren Trainingsraumbesuchen aufgrund fortgesetzten Störverhaltens kann im Rahmen einer Fallkonferenz oder auf Weisung der Schulleitung über weiterführende Ordnungsmaßnahmen oder den Einbezug der pädagogischen Insel entschieden werden.
4.6. Erwartungen an die Wirksamkeit
Viele in der Literatur (und auch im Internet) veröffentlichte Evaluationen der Wirksamkeit von Trainingsraumkonzepten lassen insgesamt positive Effekte auf das Regelbewusstsein und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler erwarten, die mit einer spürbaren Verbesserung des Unterrichtsklimas einhergehen. Damit verbunden ist eine höhere Arbeitszufriedenheit des Lehrpersonals. Zu erwarten ist weiterhin eine geringere Anzahl an nachhaltigen Unterbrechungen des Unterrichts sowie ein geringeres Ausmaß an Störungen und Ablenkungen durch stark regelverletzende Schülerinnen und Schüler. Dadurch ist eine bessere Konzentration auf Lern- und Arbeitsinhalte möglich, ein ungestörter Unterrichtsfluss ermöglicht es Lehrerinnen und Lehrern, das geplante Stoffpensum zu absolvieren. Durch die Bereitstellung von Hilfsangeboten wie Trainingsraum und pädagogischer Insel ist zudem zu erwarten, dass sich störende Schülerinnen und Schüler wertgeschätzt und unterstützt fühlen. Der Spaß am Schulleben und die Identifikation mit der XXX-Schule dürften im Ganzen zunehmen.
5. Die pädagogische Insel in der Sekundarstufe 1
Im Sinne unseres inklusiven Leitgedankens möchten wir unser Bildungsangebot so gestalten, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer individuellen Begabungen, Fähigkeiten und Lernvoraussetzung bestmöglich lernen können. Für Schülerinnen und Schüler, denen Regeleinhaltung und Selbstreflexion z.B. aufgrund ihres persönlichen Entwicklungsstands schwerfallen, kann eine andere Arbeits- und Lernumgebung hilfreich sein.
Die pädagogische Insel der Sekundarstufe 1 richtet sich an Jugendliche, die vom Regelunterricht temporär nicht profitieren, aufgrund ihrer Bedürfnislage aber auch durch einen Besuch des Trainingsraumes keinen Nutzen erzielen können. Sie ist Ort für Auszeiten, die durch Überforderungs- oder Erschöpfungsgefühle sowie kurzzeitige Stimmungslagen notwendig werden können und für die das Procedere des Trainingsraums als pädagogische Konsequenz nicht angemessen wäre. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, den Schülerinnen und Schülern ein positives Erleben von Schule zu ermöglichen.
Die pädagogische Insel zeichnet sich als Arbeits- und Lernumgebung durch eine vertrauensvolle und ruhige Atmosphäre aus, in der sich Schülerinnen und Schüler in Einzel- oder Kleingruppenarbeit auf Unterrichtsinhalte konzentrieren können. Sie ist aber auch ein Ort zum Entspannen und Zurückziehen. Ebenso können Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen Handlungsfähigkeit gefördert werden, Selbstwirksamkeits- erfahrungen erleben und innerhalb eines geschützten Rahmens personale und soziale Kompetenzen aufbauen. Weiterhin kann dort eine gezielte Unterstützung in der Verbesserung der Selbst- und Arbeitsorganisation erfolgen.
Die Zuweisung in die pädagogische Insel wird durch die Klassenlehrkraft oder im kollegialen Austausch vorgenommen. Die Jugendlichen erhalten einen Laufzettel mit Angaben zu Grund und Dauer des Inselbesuchs sowie ggf. zu Arbeitsaufträgen. Schülerinnen und Schüler können die Insel nach Absprache mit der Klassenlehrkraft auch auf eigenen Wunsch besuchen. Die Aufenthalte in der pädagogischen Insel werden dort in geeigneter Weise dokumentiert.
5.1 Zielgruppe
Im Fokus der Inselbeschulung stehen Schülerinnen und Schüler, die in einer besonderen Arbeits- und Lernumgebung außerhalb des Klassenverbandes bessere Bildungs- und Entwicklungserfolge erreichen können. Besonders angesprochen sind Jugendliche mit Förderbedarf in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen (insbesondere sozial-emotional), mit Schwierigkeiten in der sozialen Integrationsfähigkeit, in problematischen Lebenslagen oder psychischen Beeinträchtigungen wie ADHS, Asperger-Syndrom oder Bindungs- oder Entwicklungsstörungen. Ebenso richtet sich die pädagogische Insel an Kinder und Jugendliche, die aufgrund vorübergehender emotionaler Belastungen o.ä. eine „Auszeit“ von der Beschulung im Klassenverband benötigen. Auch kann die Insel eine geeignete Maßnahme für Schüler darstellen, die durch häufige Trainingsraumbesuche auffallen.
6. Personelle und räumliche Ausstattung
Um eine hohe pädagogische Qualität in Trainingsraum und pädagogischer Insel gewährleisten zu können, sollen beide Angebote jeweils mit berufserfahrenen und adäquat geschulten Erzieher:innen oder Soziapädagog:innen besetzt werden. Für beide Angebote stehen jeweils entsprechend ausgestattete und gestaltete Räumlichkeiten („Raum als Dritter Erzieher“) zur Verfügung, in denen ungestörte Einzelarbeiten und Einzelgespräche möglich sind.
7. Vernetzung
Hier erfolgt eine Aufzählung relevanter Kooperationspartner wie etwa Schulsozialarbeit, Sonderpädagog:innen, Jugendamt etc.
Literaturhinweis
Brendel, Heidrun / Simon, Erika (2013): Die Trainingsraum-Methode. Unterrichtsstörungen – klare Regeln, klare Konsequenzen, 3. Aufl., Weinheim und Basel.